Werden mir, als klinische Psychologin, die „Rechtlichen Rahmenbedingungen“ angerechnet?
Die Anrechnungsrichtlinien des BMGF sehen aus der Ausbildung für klinische und Gesundheitspsychologin keine automatische Anrechnung der rechtlichen Inhalte vor. Falls aber in dieser Ausbildung zusätzliche Einzel-Seminare absolviert wurden, die im Umfang, Inhalt und bezüglich der Qualifikation der Lehrenden gleichwertig sind, kann es angerechnet werden.
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