Welche Anrechnungen sind für Klinische und Gesundheitspsychologen möglich?
Generell sind Anrechnungen absolvierter Ausbildungen (z.B. Psychologie-Studium) unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit möglich. Eine verbindliche Aussage über Anrechnungen kann erst nach Durchführung eines Anrechnungsverfahrens auf der Grundlage entsprechender Unterlagen, Zertifikate und Bestätigungen gemacht werden (siehe http://propaedeutikum.vrp.at/title/Anrechnung%3A+Inhalte).
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