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Praktikum

Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in der Dauer von zumindest 480 Stunden

Es ist in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters dieser Einrichtung oder eines Stellvertreters zu absolvieren.

Österr. Psychotherapiegesetz § 5. (1) Das Praktikum ..... ist im Rahmen einer Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens, die der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung dient und der neben dem Leiter noch mindestens zwei weitere fachlich qualifizierte Mitarbeiter angehören, zu absolvieren.

Liste der Praktikumseinrichtungen: siehe Datenbank des BM für Gesundheit