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Zulassung

Voraussetzungen für die Teilnahme
 

Wer besitzt die fomalen Voraussetzungen für die Teilnahme am Propädeutikum als ordentlicher Hörer?

Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und für die eines der folgenden Merkmale zutrifft:

  • die eine Matura an einer österreichischen Höheren Schule abgelegt haben
  • die eine Studieneingangsprüfung (Studienberechtigungsprüfung) abgelegt haben  (oder eine Berufsreifeprüfung)
  • die einen der Matura oder dem Abitur gleichwertigen Abschluß im Ausland erworben haben, der in Österreich nostrifiziert wurde
  • die das Diplom des Krankenpflegefachdienstes erworben haben
  • die das Diplom des medizinisch-technischen Dienstes erworben haben
  • die eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen (BMSG) mit Bescheid erhalten haben.
     

Für Gasthörer gelten diese Voraussetzungen nicht (weitere Informationen)