Anrechnung
Das Curriculum zum Psychotherapeutischen Propädeutikum sieht eine Anrechnung von Aus- und Fortbildungszeiten vor, die im Rahmen bestimmter Studien bzw. bestimmter Berufsausbildungen erworben wurden. Studien- und Ausbildungselemente können angerechnet werden, wenn Sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind. Die Dauer des Propädeutikums wird dadurch verkürzt.
Hier werden Informationen über Standard-Anrechnungen für einzelne Studien und Berufsausbildungen angeführt. Und zwar sind das folgende Ausbildungsgänge und Studien:
- Pädagogik
- Psychologie
- Erzieherausbildung
- Kindergartenpädagogik
- Sonderkindergartenpädagogik
- Krankenpflegefachdienst, BGBl.Nr. 449/1990
- Psychiatrische Krankenpflege, BGBl.Nr. 73/1974
- Medizin
- Akademien für Sozialarbeit, BGBl.Nr. 456/1987
- Akademien für Sozialarbeit, BGBl.Nr. 168/1976
- Lehrgang für Musiktherapie
- Kurzstudium Musiktherapie
- Ehe- und Familienberatung
- Ergotherapie, BGBl.Nr. 678/1993
- Ergotherapie, BGBl.Nr. 560/1974
- Physiotherapie, BGBl.Nr. 678/1993
- Physiotherapie, BGBl.Nr. 560/1974
- Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen
Eine Anrechnung von Aus- und Fortbildungszeiten kann nur für ordentliche Hörer des Propädeutikums erfolgen. Ein verbindlicher Bescheid ist erst auf Grundlage entsprechender Unterlagen, Zeugnisse und Bestätigungen im Zuge eines Anrechnungsvorganges möglich.
Anrechnungsrichtlinie-2004.pdf | (110.59 KB) |
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